VermummungsverbotDas Verbot, an einer Demonstration teilzunehmen «in einer Aufmachung, die geeignet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern», da dies dem eigentlichen Sinn einer Demonstration zuwiderläuft, der ja gerade darin besteht, sich öffentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen. Wer gegen das Vermummungsverbot verstößt, kann von der Demonstration ausgeschlossen werden, außerdem kann gegen ihn eine Geldbuße bis zu 1000,- DM verhängt werden (§§ 17a, 29 Abs. 1 Nr. 1 a des Versammlungsgesetzes).
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