Verordnungen der Europäischen Unionsind Rechtsnormen des auf Grund von EU-Vertrag und AEUV in dem Verfahren der europäischen Gesetzgebung gesetzten europäischen Rechts. Sie sind Normen des Sekundärrechts. Sie sind keine Rechtsverordnungen im Sinne des nationalen deutschen Rechts, sondern entsprechen als Gesetzgebungsakte vielmehr den Gesetzen nach nationalem Recht. Sie haben Vorrang vor dem nationalen Recht einschl. des Verfassungsrechts der Mitgliedstaaten. V. d. EU sind als Normen des europäischen Rechts geeignet, unmittelbar Rechte und Pflichten im innerstaatlichen Bereich zu begründen. Sie werden im ABl. der EU publiziert.
Weitere Begriffe : Gefährdungshaftung | Zinsbescheid | Administration, Apostolische |
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