Versicherungsbedingungen, allgemeine(AV.). AV. sind - ähnlich den -allgemeinen Geschäftsbedingungen ~ Bestimmungen, die der Versicherer für die einzelnen Sparten seines Unternehmens ausarbeitet, um sie den einzelnen Versicherungsverträgen als Vertragsinhalt zugrunde zu legen; individuelle Wünsche der Versicherungsnehmer werden i.d.R. nicht berücksichtigt. Die a.n V. behandeln z. B. Beginn, Ende und Umfang des Versicherungsschutzes, die Art der Ersatzleistung, Deckungszusage usw. Die meisten a.n V. müssen vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen genehmigt werden. Bes. wichtig sind z. B. die a.n V. für die Haftpflichtversicherung (AHB), Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrversicherung (AKB) u. a.
Weitere Begriffe : Umwelteinwirkungen, schädliche | Rechtsanwendungsgleichheit | Bedrohung eines Vorgesetzten |
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