VersicherungsnachweisheftDas von den Trägern der geetzlichen Rentenversicherung ausgegebene V. enthielt u. a. die für die An- und Abmeldung zur Sozialversicherung erforderlichen Vordrucke. Es wurde durch die Meldevordrucke nach § 28 b Abs. 2 SGB IV ersetzt.
Weitere Begriffe : Schutzinsel | Nummernschild | Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen |
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