Versicherungsträger, sozialesind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Versicherungsleistungen aus öffentlichen Mitteln (des Bundes, der Länder, der Gemeinden) gewähren. Dazu zählen z.B. die allgemeinen Ortskrankenkassen, Rentenversicherungsanstalten. Ihre Versicherungsleistungen sind gesetzlich geregelt. Sozialversicherung.
Weitere Begriffe : Entschädigung (nationalsozialistisches Unrecht) | Handelsbürgschaft | Haushaltsscheck |
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