Versteigerungsbedingungen die Versteigerung verpfändeter Sachen (Pfandrecht) muss der Pfandgläubiger dem Eigentümer androhen und dabei den Geldbetrag bezeichnen, für den die Versteigerung stattfinden soll; Versteigerungstermin.
Weitere Begriffe : Staatsbeamter | Einrichtungsgarantie | Wasser |
MMnews
|