Versteigerung (Auktion)Öffentlich durchgeführter Verkauf, bei dem der Käufer zunächst nicht feststeht, sondern durch Gebote (Anträge) erst ermittelt wird. Wer das höchste Gebot abgibt, erhält den Zuschlag (Annahme). Damit kommt der Kaufvertrag zustande. Eine Versteigerung kann freiwillig durchgeführt werden (zum Beispiel bei Auflösung eines Nachlasses, bei Kunst- und sonstigen Sammlergegenständen). Dafür gibt es besondere Kaufleute, die Auktionshäuser, die -nach Prüfung ihrer Zuverlässigkeit -eine staatliche Genehmigung zur Durchführung von Versteigerungen erhalten haben. Sie erhalten von jedem Verkauf eine Provision. Die meisten Versteigerungen erfolgen jedoch durch die Gerichtsvollzieher und betreffen zuvor von ihnen gepfändete Sachen, Grundstücke dürfen nur vom Vollstreckungsgericht versteigert werden (Zwangsversteigerung).
Weitere Begriffe : Konsiliensammlung | Schiffskauf | Sachversicherung |
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