Vertrauenshaftung

Im Arbeitsrecht :

Eine auf Erfüllung gerichtete V. erwächst, wenn der Schuldner in einem Gläubiger das Vertrauen auf sichere Leistungserbringung erweckt. Dies kann z. B. für fremdfinanzierte Forschungsaufgaben gegeben sein, wenn die Forschungsmittel einem öffentlichen Träger überwiesen werden, der sie alsdann zur Bezahlung für bei Professoren angestellte Bedienstete verwenden soll. Lit.: Hohloch NJW 79, 2369.

ist die Haftung für die Verletzung eines Vertrauens. Lit.: Canaris, C., Vertrauenshaftung im deutschen Privatrecht, 2. A. 1981; Fehlmann, R., Vertrauenshaftung, 2002

, Arbeitsrecht: betriebliche Übung.

Verschulden beim Vertragsschluss. S. a. Werbeangaben (Haftung für -).




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