Vertrauensinteresse
Vertrauensschaden.
(negatives Interesse) ist das Interesse des durch einen Vertrauensschaden Geschädigten. Er kann verlangen, so gestellt zu werden, wie er stünde, wenn er von dem betreffenden Geschäft nie etwas gehört hätte. Dann hätte er beispielsweise Aufwendungen für Verpackung oder Versendung nicht getätigt. Erfüllungsinteresse Lit.: Müller, M., Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche des Investors, 2000
Schadensersatz (2 b).
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