Vikar

In der evangelischen Kirche wird der Theologe nach dem Abschluss des Universitätsstudiums durch ein Examen in einer zweijährigen Ausbildung teils auf einem Predigerseminar teils in einem Lehrvikariat auf das zweite und abschliessende Examen vorbereitet. Als LehrV. besitzt er die Predigterlaubnis. - In der katholischen Kirche wird bei Zusammenlegung einer Pfarrei mit einem Kloster für die Pfarrgemeinde ein Pfarrvikar mit allen Rechten eines Pfarrers bestellt.

Stellvertreter, Theologe zwischen erster und zweiter Prüfung

ist in der evang. Kirche der nach der ersten Prüfung zum Zwecke der praktischen Ausbildung und Vorbereitung auf das Schlussexamen tätige Theologe; er hat Predigterlaubnis. In der katholischen Kirche kann der Diözesanbischof, sofern er es für angebracht hält, nach Anhörung des Pfarrers sowie des Dekans einer Pfarrei einen oder mehrere Hilfsgeistliche - lat. vicarius paroecialis = Pfarrvikar - zuweisen. Im deutschen Sprachraum sind ferner die Bezeichnungen Kaplan und Kooperator üblich. Der Pfarrvikar hat den Pfarrer in allen Seelsorgeaufgaben zu unterstützen. Zum Bischofsvikar und Generalvikar s. Diözese.




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