Übereignung. Abtretung des Herausgabeanspruchs, vgl. § 931 BGB Eigentumsübertragung (2).
Vorheriger Fachbegriff: Vindikationslegat | Nächster Fachbegriff: Vinkulationsgeschäft
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Schankerlaubnissteuer | Vertrauenstheorie | Dauerschuldenverhältnis
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews