Volksfest

Eine im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern unterhaltende Tätigkeiten ausüben und Waren feilbieten, die üblicherweise auf Veranstaltungen dieser Art angeboten werden (§ 60 b GewO). Die gewerbliche Teilnahme unterliegt der Erlaubnispflicht (Reisegewerbe). Die Veranstaltung eines Volksfestes ist anzeigepflichtig. Volksfeste können durch eine Festsetzung (§ 70 GewO) in eingeschränktem Umfang privilegiert werden (§ 60 b Abs. 2 GewO). Marktverkehr




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