VolksfestEine im Allgemeinen regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern unterhaltende Tätigkeiten ausüben und Waren feilbieten, die üblicherweise auf Veranstaltungen dieser Art angeboten werden (§ 60 b GewO). Die gewerbliche Teilnahme unterliegt der Erlaubnispflicht (Reisegewerbe). Die Veranstaltung eines Volksfestes ist anzeigepflichtig. Volksfeste können durch eine Festsetzung (§ 70 GewO) in eingeschränktem Umfang privilegiert werden (§ 60 b Abs. 2 GewO). Marktverkehr
Weitere Begriffe : Wahlhinderung | Tumultschäden | Zugangsverweigerung zu Infrastruktureinrichtungen |
MMnews
|