Vollstreckungsbefehl

frühere Bezeichnung für Vollstreckungsbescheid .

-Mahnverfahren; der Zahlungsbefehl ist nach Ablauf der darin bestimmten Frist auf Gesuch des Gläubigers für vorläufig vollstreckbar zu erklären, sofern der Schuldner nicht vorher Widerspruch erhoben hat, § 699 ZPO; der V. ist ein Vollstreckungstitel.

(seit 1977) Vollstreckungsbescheid




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