Vorerkrankungen

Im Sozialrecht :

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung Leistungen für Krankheiten, die bereits bei Beginn des Versicherungsverhältnisses vorliegen, nicht ausgeschlossen. Dies gilt auch für freiwillig Versicherte




Vorheriger Fachbegriff: Vorerbschaft | Nächster Fachbegriff: Vorermittlung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen