Vorermittlungist die gesetzlich nicht geregelte Ermittlung der Staatsanwaltschaft zwecks Entscheidung, ob ein ihr zur Kenntnis gelangter, unterhalb der Schwelle des Anfangsverdachts liegender Sachverhalt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens begründet. Grundrechtsberührende Maßnahmen sind unzulässig. Eine Pflicht zur V. besteht grundsätzlich nicht. Lit.: Lange, N., Vörermittlungen, 1999; Bieler, F., Vorermittlung und Untersuchungsverfahren im Disziplinar- recht, 3. A. 2000; Wölfl, B., Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft, JuS 2001, 479
Weitere Begriffe : Üble Nachrede | Tiefseebergbau | Zusatzaktie |
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