Vorfinanzierung der ReparaturkostenUm einen unfallbedingten Fahrzeugschaden alsbald beheben zu können, finanzieren Reparaturwerkstätten und Mietwagenunternehmer gelegentlich die Reparaturkosten - teilweise mit Hilfe von Bankinstituten - vor und lassen sich zu ihrer Sicherung die Ersatzansprüche des Geschädigten gegen den Schadensverursacher abtreten. Gegen eine solche Sicherungsabtretung, die dem Geschädigten die Möglichkeit der Beitreibung seiner Ansprüche offenläßt, bestehen keine Bedenken.
Weitere Begriffe : Übergangsvorschriften | Auslegung von Verfügungen von Todes wegen | Vorratszeichen |
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