VorlagepflichtVerpflichtung des Gläubigers einer in einer Urkunde verbrieften Forderung, zu ihrer Geltendmachung die Urkunde dem Schuldner vorzulegen. Die Vorlagepflicht besteht bei allen Wertpapieren.
Weitere Begriffe : Anerkennung | Rauchverbot im Wald | Aktionärsklage |
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