Vorlegungspflicht(Vorlagepflicht) ist die Pflicht etwas (z. B. eine Urkunde, einen Prüfungsbericht) jemandem vorzulegen, insbesondere die Pflicht eines Gerichts, in bestimmten Fällen eine Streitsache einem höheren Gericht vorzulegen (§121 GVG). Lit.: Hacker, /., Die Pflicht des Unternehmers zur Vorlage des Prüfungsberichts, 2002
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