Vorlegungspflicht

(Vorlagepflicht) ist die Pflicht etwas (z. B. eine Urkunde, einen Prüfungsbericht) jemandem vorzulegen, insbesondere die Pflicht eines Gerichts, in bestimmten Fällen eine Streitsache einem höheren Gericht vorzulegen (§121 GVG). Lit.: Hacker, /., Die Pflicht des Unternehmers zur Vorlage des Prüfungsberichts, 2002




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