Vornahmeklage

= Verpflichtungsklage Verwaltungsprozess.

verwaltungsgerichtliches Verfahren.

(§ 42 I VwGO) ist die Klage auf Erlass eines abgelehnten Verwaltungsakts. Verpflichtungsklage. Lit.: Bühler, E., Der Streitgegenstand der verwaltungsgerichtlichen Anfechtungs- und Vomahmeklage, 1955

Verwaltungsstreitverfahren (1 a).




Vorheriger Fachbegriff: Vormundschaftsrecht | Nächster Fachbegriff: Vornahmeurteil


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen