Vorruhestandsgesetz

Im Arbeitsrecht :

Es war durch das G. über die --) Altersteilzeitarbeit ersetzt. Es hat nur noch Bedeutung für vor dem 31. 12. 1989 abgeschlossene Verträge. Inzwischen ist auch das ATG aufgehoben u. durch den gleitenden Übergang in den Ruhestand nach dem SGB VI ersetzt. In den neuen BL bestehen noch Besonderheiten.




Vorheriger Fachbegriff: Vorruhestand | Nächster Fachbegriff: Vorruhestandsleistungen


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen