Vorruhestandsleistungen Arbeitnehmern bot das früher geltende Vorruhestandsgesetz die Möglichkeit, mit 58 Jahren aus dem Berufsleben auszuscheiden. Es wurde 1996 durch das Altersteilzeitgesetz abgelöst, das den gleitenden Übergang von der Vollbeschäftigung in den Ruhestand fördern soll.
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