Währung

i.w. S. die gesetzliche Ordnung des Geldwesens eines Staates, i. e. S. die Geldeinheit, das gesetzliche Zahlungsmittel.

die gesetzl. Ordnung der Geldverfassung. das Geldsystem eines Staates.

ist das gesetzlich geordnete Geldwesen eines Staates oder einer Staatenverbindung. Lit.: Hahn, H., Währungsrecht, 1990; Geiger, H., Das Währungsrecht im Binnenmarkt, 1996; Grothe, H., Fremdwährungsverbindlichkeiten, 1999




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