Wahlbehördeist jede amtliche Stelle, die mit der Vorbereitung, Durchführung und Auszählung einer Wahl beschäftigt ist. Für die Wahl zum Bundestag sind z. B. W.n: der Bundes-, Landes- und Kreiswahlleiter, ferner der Bundes-, Landes- und Kreiswahlausschuss, endlich für jeden Wahlbezirk der Wahlvorsteher oder der Wahlvorstand. a. Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung.
Weitere Begriffe : Geschäftsbedingungen | Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten | bundesfreundliches Verhalten |
MMnews
|