Warenwechsel
Handelswechsel.
Handelswechsel.
(Handelswechsel) ist ein Wechsel, dem eine Warenlieferung zugrundeliegt, i. d. R. ein Handelskauf. Die Wechselforderung tritt neben die weiterbestehende Kaufpreisforderung (vgl. § 364 II BGB). Diese ist bis zum Verfall des Wechsels gestundet (Leistungszeit). Warenwechsel sind diskontfähig (Wechseldiskont), so dass sich der Lieferant dadurch schnell Bargeld verschaffen kann, wenn eine Bank den Wechsel diskontiert. Einen Gegensatz zum W. bildet der Finanzierungswechsel.
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