Handelswechsel
(Warenwechsel), ein Wechsel, der zur Bezahlung von Warenlieferungen gegeben wird. Wirtschaftlich liegt eine Kreditgewährung vor. Die Laufzeit der H. beträgt i.d.R. drei Monate. Kreditwechsel.
Wechsel, dessen Begebung eine Warenlieferung oder eine sonstige produktive Leistung zugrunde liegt. In der Regel handelt es sich um ein so genanntes Dreimonatsakzept, d. h. einen gezogenen Wechsel, der in drei Monaten fällig wird. Um einen Wechsel bei einem Kreditinstitut für einen Diskontkredit einreichen zu können, muss es sich um einen Handelswechsel handeln.
Warenwechsel.
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