Wechselgeschäftist jedes Rechtsgeschäft, durch welches eine Wechselverbindlichkeit begründet wird, (Wechsel). Davon ist zu unterscheiden dasjenige Rechtsgeschäft, welches dem W. als Kausalgeschäft zugrunde liegt.
Weitere Begriffe : Fristen | Arbeitnehmerhaftung | Einheit, wirtschaftliche |
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