Wechselsumme

ist die in der Wechselurkunde (Wechsel) angegebene Geldsumme, deren Zahlung geschuldet ist, Art. 1 Nr. 2 WechselG. Ist die W. sowohl in Ziffern als auch in Buchstaben angegeben, so gilt bei Abweichungen die in Buchstaben angegebene W. Bei mehrfachen Angaben mittels einer Schreibweise gilt bei Abweichungen die geringste Summe, Art. 6 WechselG.

ist die bestimmte Geldsumme, zu deren Zahlung in der Tratte angewiesen wird oder sich beim Solawechsel der Aussteller verpflichtet (Art. 75 Nr. 2 WG). Die W. ist in in- oder ausländischer Währungseinheit anzugeben (entweder in Buchstaben oder in Ziffern, Art. 6 WG).




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