Wehrgerechtigkeit

die Beachtung des allgemeinen Gleichheitssatzes im Bereich der Wehrpflicht. Hiernach dürfen Einberufungen nicht willkürlich vorgenommen werden. Ausnahmen vom Wehrdienst und Zurückstellungen müssen sachgerecht sein und erfordern eine hinreichend bestimmte gesetzliche Regelung.




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