WeinfondsDer Deutsche Weinfonds, Mainz hat zur Aufgabe, den Absatz von Wein zu fördern. Der W. ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts auf der Grundlage von §§ 37 ff. WeinG und untersteht der Aufsicht des BMEL V. Er wird durch eine Zwangsabgabe der Winzer finanziert (§ 43 WeinG). Nachdem das BVerfG eine ähnliche Abgabe zur Finanzierung der CMA für verfassungswidrig erklärt hat, ist die Zukunft des W. ungewiss.
Weitere Begriffe : Geisteskranke, Geistesschwache (Unterbringung) | Reichsstände | Nettoeinkommensprinzip |
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