Welturheberrechtsabkommen
Genfer Welturheberrechtsabkommen.
ist der mehrseitige völkerrechtliche Vertrag über die notwendigen Bestimmungen zum Schutz der Urheberrechte vom 6. 9. 1952. Lit.: Goldbaum, W., WeltUrheberrechtsabkommen, 1956
am 6.9.1952 unterzeichnetes Abkommen zum Schutz des Urheberrechts. Die Bundesrepublik hat sich 1955 angeschlossen. Der Schutz nach dem Welturheberrechtsabkommen ist generell geringer als nach der Revidierten Berner Übereinkunft. Werke, die den Copyrightvermerk (Copyright) tragen, sind nach dem Welturheberrechtsabkommen in den Vertragsstaaten geschützt.
Das WUA ist ein am 6. 9. 1952 in Genf auf Initiative der UNESCO geschlossenes Abkommen. Es dient neben der Revidierten Berner Übereinkunft, aber in geringerem Maße als diese, dem internationalen Schutz des Urhebers (Urheberrecht), weil es auf das amerikanische Rechtssystem abgestimmt ist; Copyright. Die Verwendung des C-Zeichens im Impressum neben der Beziehung des Inhabers des Urheber- oder Verlagsrechts sichert Rechtsschutz in den beteiligten Ländern. Die BRep. ist dem WUA beigetreten (revid. Fassg. BGBl. 1973 II 1069, 1111).
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