Werkzeuggeld,

das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die betriebliche Nutzung von Werkzeugen des Arbeitnehmers bezahlt, ist steuerfrei, soweit die Entschädigungen die entsprechenden Aufwendungen des Arbeitnehmers nicht offensichtlich übersteigen (§ 3 Nr. 30 EStG; Arbeitsmittel Werbungskostenersatz).




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