Wertpapierhypothek(§§ 1187-1189 BGB) ist eine Sicherungshypothek (*Hypothek), welche zur Sicherung einer Forderung aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber ( Inhaberschuldverschreibung), aus einem Wechsel oder einem anderen Papier, das durch Indossament übertragen werden kann, bestellt wird.
Weitere Begriffe : Täterschaftsrecht | Bauplanungsrecht | idealtypisch-vergleichende Methode |
MMnews
|