Wertpapierhypothek

(§§ 1187-1189 BGB) ist eine Sicherungshypothek (*Hypothek), welche zur Sicherung einer Forderung aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber ( Inhaberschuldverschreibung), aus einem Wechsel oder einem anderen Papier, das durch Indossament übertragen werden kann, bestellt wird.




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