Wertsystem(Wertesystem) ist die zu einer zusammenhängenden Ordnung vereinigte Mehrheit von anerkannten Werten. Jede Rechtsordnung enthält notwendigerweise ein bestimmtes W., das sich insbesondere aus der jeweiligen Verfassung ermitteln lässt. Nach dem Grundgesetz ist der Schutz von Freiheit und Menschenwürde der oberste Zweck allen Rechts (Artt. 1, 2 GG). Weitere grundlegende Prinzipien sind z. B. die Menschenrechte, die Gewaltenteilung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung oder die Unabhängigkeit der Gerichte. Lit.: Europa als Wertegemeinschaft, 2002
Weitere Begriffe : Betriebsverlegung | Zeichensatzung | Stempelakte |
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