Wertsystem

(Wertesystem) ist die zu einer zusammenhängenden Ordnung vereinigte Mehrheit von anerkannten Werten. Jede Rechtsordnung enthält notwendigerweise ein bestimmtes W., das sich insbesondere aus der jeweiligen Verfassung ermitteln lässt. Nach dem Grundgesetz ist der Schutz von Freiheit und Menschenwürde der oberste Zweck allen Rechts (Artt. 1, 2 GG). Weitere grundlegende Prinzipien sind z. B. die Menschenrechte, die Gewaltenteilung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung oder die Unabhängigkeit der Gerichte. Lit.: Europa als Wertegemeinschaft, 2002




Vorheriger Fachbegriff: Wertsummentheorie | Nächster Fachbegriff: Werttheorie


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen