Wesentlichkeitsprinzipist der Ausdruck dafür, dass der förmliche Gesetzgeber (das Parlament) grundlegende Wertentscheidungen selbst treffen muss und die Regelung nicht der Verwaltung (im Wege der Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung oder durch Verwaltungsvorschriften) überlassen darf. Das W. wurde vor allem im Schulrecht vom BVerfG entwickelt (vgl. insbes. BVerfGE 47, 46 ff.; 49, 89 ff. bes. 126 ff.). S. a. Gesetzgebende Gewalt; Gesetzmäßigkeit der Verwaltung; Gewaltentrennung.
Weitere Begriffe : Headhunter | Obliegenheiten | Vollmachtsindossament |
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