Wesentlichkeitstheorie

eine vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Doktrin. Danach unterliegen alle .wesentlich" belastenden hoheitlichen Regelungen dem - gegenüber früher erweiterten - Vorbehalt des Gesetzes. Solche Eingriffe in die Rechtssphäre des Einzelnen dürfen also nicht länger dem Ermessen der Exekutive überlassen bleiben. So muss z.B. bei der Einführung von Sexualerziehung im Schulunterricht der Gesetzgeber selbst die grundlegende Entscheidung treffen. Diese ist ,wesentlich\', weil sie die Grundrechte der Eltern (Art. 6 II) und der Kinder (Art. 2 I) berührt.

Gesetzmäßigkeit der Verwaltung.




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