Wiedererkrankung

Im Sozialrecht :

Von einer Wiedererkrankung spricht man in der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn ein Versicherter, der infolge eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig war, wieder erkrankt. Bei Wiedererkrankung besteht ein Anspruch auf Verletztengeld (§48 SGB

VI) . Dieses wird neben einer Verletztenrente gewährt.




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