Wiedererkrankung
Im Sozialrecht :
Von einer Wiedererkrankung spricht man in der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn ein Versicherter, der infolge eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig war, wieder erkrankt. Bei Wiedererkrankung besteht ein Anspruch auf Verletztengeld (§48 SGB
VI) . Dieses wird neben einer Verletztenrente gewährt.
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