Winterausfallgeld ist das für die 30. bis zur 100. Ausfallstunde durch eine Umlage der Arbeitgeber (d. h. über den Markt), danach durch die Bundesagentur für Arbeit (d. h. über die Steuern) aufgebrachte Entgelt in der Bauwirtschaft bei Arbeitsausfall infolge Winterwetters. Lit.: Kurzarbeitergeld und Winterausfallgeld, 1999
Weitere Begriffe : Entlassung | Türkei | Offener Arrest |
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