Winterausfallgeld

ist das für die 30. bis zur 100. Ausfallstunde durch eine Umlage der Arbeitgeber (d. h. über den Markt), danach durch die Bundesagentur für Arbeit (d. h. über die Steuern) aufgebrachte Entgelt in der Bauwirtschaft bei Arbeitsausfall infolge Winterwetters. Lit.: Kurzarbeitergeld und Winterausfallgeld, 1999

gehörte zu den Maßnahmen der Winterbauförderung nach dem Recht der Arbeitsförderung nach dem SGB III. An die Stelle des W. ist mit dem In-Kraft-Treten des G zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung v. 24. 4. 2006 (BGBl. I 926) das Saison-Kurzarbeitergeld getreten (s. a. Wintergeld).




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