Wirtschaftsüberwachung

Abwehr von Gefahren, die sich aus der wirtschaftlichen (gewerblichen) Betätigung ergeben. Es handelt sich um Sonderordnungsrecht des Bundes und umfasst Gefahren, die von der Person des Gewerbetreibenden ausgehen. Im Wesentlichen ist die Wirtschaftsüberwachgung geregelt in der Gewerbeordnung, im Gaststättengesetz und in der Handwerksordnung. Früher wurden von der Wirtschaftsüberwachung auch die Abwehr von Gefahren aus dem Betrieb von Anlagen erfasst. Dieser Bereich hat sich fortentwickelt zum Immissionsschutzrecht, Atomrecht und dem sonstigen Umweltrecht.




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