Wirtschaftsverbändesind teils gesetzlich angeordnete öfftl.-rechtliche Zwangsverbände mit Pflicht zur Mitgliedschaft, teils freiwillig gebildete Vereinigungen. Zwangsmitgliedschaft besteht z.B. bei den Industrie- und Handeslkammern u. bei den Handwerkskammern als Körperschaften des öfftl. Rechts. Daneben gibt es Berufsvereinigungen, Fachverbände u. Unternehmerorganisationen (z.B. Bundesverband der Deutschen Industrie) auf der Grundlage freiwilliger Zusammenschlüsse.
Weitere Begriffe : mildtätige Zwecke | Haltestellen | Ehegattentestament |
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