Witwer

ist der männliche Ehegatte nach Beendigung der Ehe durch Tod des weiblichen Ehegatten. Witwe
der nach dem Tod eines Ehegatten zurückbleibende andere Ehegatte (solange er nicht wieder geheiratet hat). Die Witwe eines in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherten erhält eine Witwenrente, die 60 % der Versichertenrente bzw. 30 % (in bestimmten Fällen 40 %) des Arbeitsverdienstes des Verstorbenen beträgt. Ein Witwer erhält die entsprechende Witwerrente nur, wenn seine verstorbene Ehefrau den Unterhalt der Familie überwiegend bestritten hat. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber zu einer Neuregelung verpflichtet, um für die Zukunft eine Ungleichbehandlung von Frau und Mann auszuschließen. Die Witwen der Beamten, Richter und Soldaten erhalten Witwengeld; entsprechendes gilt für die Witwer.




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