ZahlvaterschaftZahlvater eines nichtehelichen Kindes wurde nach der Rechtslag genannt, wer im Unterhaltsprozess zur Zahlung der Alimente verurteilt war. Die wirkliche Abstammung (Ist-Vaterschaft) stellte sich erst im sog. Statusprozess heraus. nichteheliche Kinder.
Weitere Begriffe : Nebenverrichtungen | Tod des Prozessbevollmächtigten | Mehrfachpfändung |
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