Zahntechniker

fertigen, reparieren und reinigen festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz sowie zahn- und kieferregulierende Geräte. Es handelt sich um einen Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung (HwO), der eine 31/2 jährige Ausbildung voraussetzt (vgl. Zahntechnikermeisterverordnung - ZahntechMstrV - v. 8. 5. 2007 (BGBl. I 687).

Zwischen dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen wird ein bundeseinheitliches Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen vereinbart (§ 88 SGB V).




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