Zerlegungsbescheid

Steuerverwaltungsakt, mit dem das Finanzamt gern. § 188 AO die Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrages nach §§28-34 GewStG vornimmt, indem es den beteiligten steuerberechtigten Gemeinden ihre Anteile am Gewerbesteuermessbetrag zuteilt.




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