Zivilhaft dient der Vollstreckung von Ordnungsstrafen (z.B.: bei Nichterscheinen eines Zeugen, § 380 ZPO) oder Beugestrafen (Personalhaft). Wird vom Prozessgericht angeordnet und in einer Justizhaftanstalt verbüsst. Höchstdauer 6 Wochen.
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