ZugAbschleppen wegen Betriebsunfähigkeit. Unter einem Zug im straßenverkehrsrechtlichen Sinne versteht man eine Mehrheit miteinander verbundener Fahrzeuge, also ein ziehendes Fahrzeug mit mindestens einem Anhänger. Der Fahrer eines Zuges muß die Fahrerlaubnis der Klasse II haben. Ein Zug darf nicht länger als 18 m sein.
Weitere Begriffe : Lernen am Erfolg | Vertreter mit gebundener Marschrichtung | Normenkontrollverfahren |
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