Zulassungsverordnung für Vertragsärzte

Die vom Bundesministerium für Gesundheit mit Zustimmung des Bundesrates erlassene Zulassungsverordnung für Vertragsärzte v. 28. 5. 1957 (BGBl. I S. 572) m. Änd. regelt das Nähere über die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung (Vertragsarzt) sowie die zu ihrer Sicherstellung erforderliche Bedarfsplanung (§ 99 SGB V) und die Beschränkung von Zulassungen.

Die Zulassungsverordnung enthält u. a. Vorschriften über die Mitglieder der Zulassungsausschüsse und ihre Geschäftsführung, die Führung der Arztregister, die Bildung und Abgrenzung von Zulassungsbezirken, die Ausschreibung von Vertragsarztsitzen und die Voraussetzungen für die Zulassung hinsichtlich der Vorbereitung und Eignung zur Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit (§ 98 SGB V).




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