Zulassungsverordnung für Vertragsärzte Die vom Bundesministerium für Gesundheit mit Zustimmung des Bundesrates erlassene Zulassungsverordnung für Vertragsärzte v. 28. 5. 1957 (BGBl. I S. 572) m. Änd. regelt das Nähere über die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung (Vertragsarzt) sowie die zu ihrer Sicherstellung erforderliche Bedarfsplanung (§ 99 SGB V) und die Beschränkung von Zulassungen.
Weitere Begriffe : Preisklauselverordnung | Briefhypothek | Einspruch |
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