Zurechenbarkeit ist die (rechtliche) Möglichkeit, einen (rechtswidrigen) Erfolg auf ein Verhalten eines bestimmten Menschen zurückzuführen. Im Rahmen der objektiven Zurechnung wird die Kausalität des Verhaltens für den Erfolg geprüft. Die subjektive (personale) Z. betrifft den Vorsatz bzw. die Fahrlässigkeit, die RechtsWidrigkeit und die Schuldhaftigkeit. Lit.: Baumgartner, H., Schuld und Verantwortung, 1983; Chen, S., Freiheit und Zurechenbarkeit, 2003
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