Zusatzversorgung in der Land- und ForstwirtschaftArbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, die eine Altersrente oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine laufende Ausgleichsleistung von der Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft. Diese ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Kassel. Die Aufsicht führt das Bundesversicherungsamt. Die Kosten trägt der Bund. Ges. über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft (ZVALG) v. 31. 7. 1974 (BGBl. I 1660) m. spät. Änd.
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