Zwangspensionierung ist eine Form der Versetzung eines Beamten in den Ruhestand. Das Zw.sverfahren wird durch die Mitteilung des Dienstvorgesetzten an den Beamten eröffnet, dass seine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit beabsichtigt sei; erhebt der Beamte keine Einwendungen, so entscheidet die Ernennungsbehörde über die Versetzung; erhebt er dagegen Einwendungen, so ist erst in einem Verfahren festzustellen, ob der Beamte dienstunfähig ist.
Weitere Begriffe : BVerfG | Doppelpfändung des Anwartschaftsrechts | Laternen |
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