Zwischenbescheinigung
Im Arbeitsrecht :
. Ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine sofortige Aushändigung der Arbeitspapiere nicht möglich, so hat der AG dem AN eine sog. Z. nach den Vorschriften der Finanzverwaltung auszuhändigen. Diese enthält die für die Besteuerung notwendigen Angaben u. setzt den AN in den Stand, für eine Übergangszeit ein anderweitiges Arbeitsverhältnis einzugehen. (§ 41b EStG).
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